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Ko¶ció³ i Unia Europejska
















Beitrittsverhandlungen

Dank der Bemühungen polnischer Vermittler wurde im Europavertrag die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union als Endziel festgelegt. Der Beschluss der Europäischen Union vom Juni 1993 auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen bildet den formellen Grund der Beitrittsbemühungen der Kandidaten. In den damals verfassten so genannten Kopenhagener Kriterien wurden alle Beitrittsbedingungen festgelegt. Diese Bedingungen umfassen: erstens, das Erreichen einer Stabilität innerhalb der Demokratie sichernden Institutionen durch die Beitrittskandidaten, Gesetzmäßigkeit, Menschenrechtsbeachtung und den Schutz nationaler Minderheiten, zweitens, das Vorhandensein einer leistungsfähigen Marktwirtschaft, die Konkurenzfähigkeit auf dem gemeinsamen Markt und drittens, die Fähigkeit, den Pflichten, die durch die Mitgliedschaft auferlegt werden, nachkommen zu können. Die Einreichung des Beitrittsantrags zur Europäischen Union durch den Außenminister der Republik Polen in Athen am 8 April 1994 bildete den formelle Anfang des Beitrittsprozesses.

Die Hauptvermittler seitens der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedstaaten und nicht, wie allgemein angenommen, die Europäische Kommission. Ihre Standpunkte werden auf der Beitrittskonferenz dargestellt. Die Hauptaufgabe der Europäischen Kommission besteht in der Vorbereitung von Projekten über die Beitrittsstandpunkte der EU, die sich auf einzelne, vom Gemeinschaftsrecht geregelte Bereiche beziehen und in derer Vorlegung. Es muss hervorgehoben werden, dass sich die Verhandlungen nach bestimmten Grundsätzen richten. Erstens erstreben beide Seiten den Beitritt Polens zur Europäischen Union, gleichzeitig sind sich die Mitgliedstaaten wie auch Polen einig, dass Polens Beitritt zu dieser Organisation für beide Seiten von Nutzen sein wird. Die optimale Vorbereitung Polens auf seine Mitgliedschaft in der EU liegt im Interesse der

EU - Staaten, um zu vermeiden, dass Beitritt Polens den gemeinsamen Markt desorganisiert. Diese Tatsache zwingt beide Seite zu Kompromissen und zum Verzicht auf einen Teil ihrer Interessen. Andererseits muss dem polnischen Volk bewusst werden, dass es einem "Club" beitritt, der sich schon seine Spielregeln ausgearbeitet und auch einen gewissen Ertrag vorzuweisen hat. Deswegen muss sich Polen bestimmten Regeln unterordnen. Aus diesem Grund erklärt der Mitgliedskandidat gleich am Anfang der Verhandlungen seinen Willen zur Übernahme der Errungenschaften auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Gemeinschaften (so genannte Acquis Communautaire). Hauptziel der Verhandlungen ist es festzustellen, wie schnell Polen in der Lage sein wird diese im Ganzen einzuführen. So genannte Übergangszeiten können ausgehandelt werden, die die Verschiebung der Annahme bestimmter Lösungen auf einen späteren Zeitpunkt ermöglichen. Polen darf aber keine allzu hohen Förderungen stellen, weil jedes Zugeständnis seitens der EU die Notwendigkeit eines Zugeständnisses seinerseits bewirkt. In den Verhandlungen kollidieren auch Interessen der bisherigen Mitgliedstaaten der Union, und so können Zugeständnisse Polens zum Import von Zitrusfrüchten z.B. im Interesse Spaniens liegen während Österreich seinerseits den Schutz seines Arbeitsmarktes vor der Arbeiterflut aus Polen betont.

Der Beitrittsprozess kann in fünf Etappen gegliedert werden. In der ersten Etappe wird das polnische Rechtssystem auf seine Übereinstimmung mit dem Europäischen Recht geprüft. Alle Errungenschaften der Europäischen Union auf dem Gebiet des Rechtes wurden in 31 Verhandlungsbereiche gegliedert. Die Prüfung erfolgt dann in 29 Bereichen (zwei Bereiche "Institutionen" und "andere" werden der Prüfung nicht unterzogen). In dieser Etappe nimmt die Europäische Kommission und auf der polnischen Seite die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Verhandlungen (Miêdzyresortowy Zespó³ do Spraw Przygotowania Negocjacji) teil. In der zweiten Etappe werden die Verhandlungsstandpunkte bearbeitet. Für Polen werden sie von der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Verhandlungen ausgearbeitet und nach ihrer Billigung durch den Ministerialrat, der EU vorgestellt. Die Hauptlast der Verhandlungen ruht auf dem Europarat , der nach der Übereinkunft mit den Mitgliedstaaten, auf der Grundlage der Vorschläge der Europäischen Kommission, einen gemeinsamen Standpunkt ausarbeitet. Das tatsächliche Forum für diese Aktivitäten bilden die Treffen der Beitrittskonferenz. In der dritten Etappe finden die tatsächlichen Verhandlungen statt, die auf den von beiden Seiten dargestellten Standpunkten basieren. Es folgen Aufklärungsgespräche, Informationsaustausch und Expertenkonsultationen. Das Ergebnis dieser Etappe soll die Annäherung der Standpunkte und das Erreichen eines Übereinkommens sein.

Eine große Rolle im ganzen Integrationsprozess spielt der Regierungsbeauftragte für die Verhandlungen über die Mitgliedschaft der Republik Polen in der Europäischen Union - Prof. Jan Ku³akowski. Er ist berechtigt, die Projekte der Rechtsgeschäfte und die Dokumente über den Beitritt Polens zu begutachten, und er vor allem wird im Namen der polnischen Regierung den Text des Beitrittstraktates vorbereiten und über ihn verhandeln. Die Arbeitsgruppe für die Aufgaben der Beitrittsverhandlungen seitens der EU entspricht der Arbeitsgruppe zur Vorbereitungen der Verhandlungen. Der Hauptvermittler der Europäischen Kommission ist Nicolaus G. Van Der Pas - er ist zuständig für alle Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten, der Hauptvermittler für Polen ist Francoise Gaudenzi. In der vierten Etappe werden die Inhalte des Beitrittstraktates abgestimmt. Das Beitrittsabkommen ist das Ergebnis aller Verhandlungen. In ihm werden gegenseitige Verpflichtungen und nachfolgende Etappen, in denen die auf dem Gebiet der Europäischen Union geltenden Lösungen übernommen werden, falls sie ausgehandelt sind, präzisiert. In der fünften Etappe werden die Nationalversammlungen und das Europäische Parlament die Traktate ratifizieren (oder ablehnen) und in Polen der Sejm ebenfalls über die Ratifizierung (oder die Ablehnung) entscheiden. Es folgt ein Referendum.

Zusammen mit Polen bemühen sich Zypern, Tschechen, Estland, Slowenien und Ungarn um die Mitgliedschaft in der EU.

JU/PO




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